Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI: Zwischen Vertrauen, Teilhabe und Alltagspraxis

Wir haben mit Pflegecampus-Referentin und QM-Expertin Sindy Karthe über dieses besondere Berufsbild gesprochen und viele häufige Fragen geklärt:
- Was macht ein Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI genau?
- Welche Aufgaben gehören konkret zum Alltag dieses Berufsbilds?
- Und: Was muss ich mitbringen, um Alltagsbegleiter zu werden?
Was macht Alltagsbegleiter so wertvoll?
»Ein Alltagsbegleiter ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, die im täglichen Leben Hilfe benötigen«, erklärt Sindy Karthe.
Dabei geht es nicht um pflegerische oder medizinische Tätigkeiten, sondern um Nähe, Vertrauen und Teilhabe am sozialen Leben.
Ein strukturierter Tagesablauf, regelmäßige Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und kleine Rituale – all das bringt Sicherheit und Lebensqualität zurück. Gleichzeitig entlasten Alltagsbegleiter nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch deren Angehörige.
Was macht ein Alltagsbegleiter konkret? Aufgaben im Überblick
Je nach Bedarf übernehmen Alltagsbegleiter ganz unterschiedliche Aufgaben, wie zum Beispiel:
💡 Manchmal reicht ein regelmäßiger Besuch schon aus, um den Alltag spürbar zu erleichtern.
Ein oft unterschätzter Aspekt: In vielen Bundesländern können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI auch für sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsangebote nutzen, also für ehrenamtliche Hilfe durch Nachbarn oder engagierte Menschen aus dem Umfeld.
»So stärkt der Alltagsbegleiter nicht nur den Alltag der Einzelnen, sondern auch das soziale Gefüge vor Ort«, bringt es Sindy Karthe auf den Punkt.
Wie werde ich Alltagsbegleiter? Voraussetzungen & Schulung
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Wer keine pflegerische oder betreuende Ausbildung hat, braucht eine Schulung– der Umfang ist ebenfalls regional geregelt.
Inhalte der Schulung sind u. a.:
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Umgang mit Menschen mit Demenz
- Erste-Hilfe-Kenntnisse
- Grundlagen der Pflege und Hygiene
Noch wichtiger als das Fachliche sind die sozialen Kompetenzen: Einfühlungsvermögen, Geduld, Kommunikationsstärke und ein echtes Interesse am Menschen.
»Ich muss mich immer wieder neu auf die Person einlassen, die ich begleite. Eben die Fähigkeit zu haben, sich in die Situation, in die Lage, auch in die Gefühle meines Gegenübers hineinzuversetzen«, betont Sindy Karthe.
Wer übernimmt die Kosten?
Voraussetzung für die Finanzierung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Kosten können über die Pflegekasse – z. B. durch den Entlastungsbetrag – abgerechnet werden.
Da es auch hier regionale Unterschiede gibt, lohnt sich eine Beratung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.
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